Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ermöglicht vielen älteren Menschen, länger zuhause zu leben. Der Begriff bedeutet jedoch nicht, dass eine einzelne Person rund um die Uhr ohne Pausen arbeitet.

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Welche Aufgaben sind üblich?

Betreuungskräfte unterstützen im Haushalt, bei Mahlzeiten, Tagesstruktur, Gesellschaft und einfachen Alltagstätigkeiten. Medizinische Behandlungspflege gehört grundsätzlich in die Hände entsprechend qualifizierter Fachkräfte.

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Welche Beschäftigungsmodelle gibt es?

In der Praxis kommen insbesondere Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, direkte Anstellung im Haushalt oder selbstständige Tätigkeit infrage. Jedes Modell hat eigene rechtliche Anforderungen. Arbeitszeit, Mindestlohn, Sozialversicherung und Weisungsgebundenheit müssen beachtet werden.

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Woraus entstehen die Kosten?

Preisbestimmend sind Betreuungsbedarf, Deutschkenntnisse, Qualifikation, Haushaltsgröße, Nachtbereitschaft, Anreise und Vertragsmodell. Seriöse Angebote zeigen transparent, welche Leistungen und Nebenkosten enthalten sind.

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So erkennen Sie einen seriösen Anbieter

Achten Sie auf nachvollziehbare Verträge, erreichbare Ansprechpartner, dokumentierte Auswahl, transparente Kosten und eine realistische Beschreibung der Arbeitszeiten. Versprechen einer durchgängigen Ein-Personen-Betreuung sind kritisch zu hinterfragen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist eine Betreuungskraft eine Pflegefachkraft?+

In der Regel nicht. Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung sind von medizinischer Behandlungspflege zu unterscheiden.

Kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen?+

Es gibt meist keine eigene Pauschalleistung für eine 24-Stunden-Betreuung. Je nach Situation können Pflegegeld und andere Leistungen zur Finanzierung beitragen.

Hat die Betreuungskraft Freizeit?+

Ja. Gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten gelten auch im häuslichen Umfeld.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – häusliche Pflege