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Pflegeberatung nach §37.3

Pflege zuhause stärken. Persönlich und fachlich begleitet.

Der Beratungseinsatz unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen direkt im häuslichen Umfeld. Gemeinsam betrachten wir den Pflegealltag, beantworten Fragen und zeigen praktische Möglichkeiten zur Entlastung.

Leistung der Pflegeversicherung§ 37.3Beratungseinsatz zuhause✓ Persönliche Prüfung Ihrer Möglichkeiten
✓ Zugelassene Einrichtung✓ Direkte Abrechnung möglich✓ Persönlicher Ansprechpartner✓ Bundesweit im Einsatz
Das Wichtigste

Wie SeniorHelp24
Sie unterstützt.

Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5 müssen die Beratung grundsätzlich einmal halbjährlich abrufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können sie weiterhin vierteljährlich nutzen. Bei Pflegegrad 1 sowie beim Bezug von Pflegesachleistungen ist eine halbjährliche freiwillige Beratung möglich. Die Kosten trägt bei erfüllten Voraussetzungen die Pflegekasse.

01

Individuelle Einschätzung der Pflegesituation im vertrauten Zuhause.

02

Praktische Hinweise zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.

03

Unterstützung für pflegende Angehörige und Raum für persönliche Fragen.

04

Dokumentation und Weiterleitung des Beratungsnachweises an die Pflegekasse.

Einfach organisiert

In wenigen Schritten
zur passenden Unterstützung.

1

Termin anfragen

Sie nennen uns Pflegegrad, Kontaktdaten und gewünschten Zeitraum.

2

Besuch abstimmen

Wir koordinieren einen passenden Termin für die Beratung zuhause.

3

Persönlich beraten

Die Pflegesituation wird wertschätzend und fachlich besprochen.

4

Nachweis sichern

Der erforderliche Nachweis wird entsprechend dem vereinbarten Ablauf übermittelt.

Unverbindlich anfragen →
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Wir prüfen Ihre Situation persönlich und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.

Wer muss die Beratung nutzen?+

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen grundsätzlich halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen.

Wer bezahlt den Einsatz?+

Bei einem anerkannten Beratungseinsatz werden die Kosten von der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen getragen.

Ist eine Videoberatung möglich?+

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung muss im eigenen Zuhause stattfinden.

Was wird besprochen?+

Im Mittelpunkt stehen die Qualität und Organisation der häuslichen Pflege, konkrete Entlastungsmöglichkeiten, Pflegehilfsmittel und die Fragen der pflegenden Angehörigen.

Kostenlos & unverbindlich

Wir klären, was Ihnen zusteht.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Die Anfrage wird mit dem Leistungsbereich „Pflegeberatung nach §37.3“ direkt an info@seniorhelp24.de übermittelt.