Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Verbrauchsprodukte und technische Hilfsmittel werden unterschiedlich behandelt.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für geeignete Verbrauchsprodukte erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich. Dazu können je nach Bedarf beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen gehören.

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Technische Pflegehilfsmittel

Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme. Größere Hilfsmittel werden häufig leihweise bereitgestellt. Volljährige müssen gegebenenfalls zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, zuzahlen.

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Voraussetzungen

Das Hilfsmittel muss die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit fördern. Außerdem darf nicht vorrangig die Krankenversicherung zuständig sein.

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Bedarf statt Standardpaket

Sinnvoll ist eine Zusammenstellung, die zum tatsächlichen Pflegealltag passt. Produkte, die nicht benötigt werden, schaffen weder Entlastung noch Mehrwert.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich ein Rezept?+

Für Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung ist nicht immer eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung kann sie notwendig sein.

Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?+

Viele Leistungserbringer bieten nach einer Abtretungserklärung eine direkte Abrechnung an.

Verfällt ein nicht genutzter Monatsbetrag?+

Der monatliche Betrag ist keine frei ansparbare Geldleistung. Maßgeblich sind tatsächlich entstandene erstattungsfähige Kosten.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegehilfsmittel