Ein Pflegegrad eröffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden; anschließend folgt normalerweise eine Begutachtung der Selbstständigkeit.

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Antrag stellen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Notieren Sie das Antragsdatum und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

02

Die Begutachtung

Geprüft wird nicht nur, welche Diagnosen bestehen, sondern wie selbstständig die Person den Alltag bewältigt. Relevant sind Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung.

03

Gute Vorbereitung

Führen Sie einige Tage ein Pflegetagebuch und beschreiben Sie einen durchschnittlichen, nicht den besten Tag.

  • Medikamentenplan und Arztberichte
  • Liste vorhandener Hilfsmittel
  • Konkrete Beispiele für benötigte Hilfe
  • Anwesenheit einer vertrauten Pflegeperson
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Nach dem Bescheid

Prüfen Sie Pflegegrad, Begründung und Beginn der Leistungen. Wenn die Einschätzung wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt, kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ich den Antrag telefonisch stellen?+

Ein formloser Antrag ist grundsätzlich möglich. Für die Nachweisbarkeit empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung.

Sollte ein Angehöriger dabei sein?+

Das ist meist sinnvoll, weil Angehörige den tatsächlichen Hilfebedarf ergänzend schildern können.

Was tun bei Ablehnung?+

Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Begründung und lassen Sie sich zum Widerspruch beraten.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen im Überblick